AGB
AGB
Allgemeine GESCHÄFTS und MIET-BEDINGUNGEN
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von beiden Parteien, auch
für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, als verbindlich anerkannt werden. Die
Entgegennahme des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung unserer Bedingungen,
ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widerspruch. Unsere Angebote sind
freibleibend. Maßgeblich für Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung.
Die Dauer der Miete beträgt mindesten einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete
verlängert sich jeweils um einen weiteren Tag, wenn das gemietete Gerät oder Case nicht am
letzten Tag der vereinbarten Frist beim Vermieter eingetroffen ist. Die Kündigung des
Mietverhältnisses ist beiderseits zulässig. Sie ist nur zum Ablauf des Mietzeitraums zulässig.
Alle Mietgegenstände sind von unserer Seite nicht Versichert.
Die Miete beginnt mit dem Tag an dem das Gerät oder Case das Lager verlässt, und endet an
dem Tag, an dem das Gerät oder das Case während der üblichen Geschäftszeiten, bei dem
Vermieter eintrifft. Die Gefahr an den Mietgegenständen trägt auf jeden Fall der Mieter.
Vom verlasen unseres Lagers bis zum wiedereintreffen in unserem Lager.
Der Mietpreis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung (auch aus einer telefonisch oder verbal
geäußerten. Er entspricht unseren Listenpreisen zzgl. der nötigen Transport und
Einrichtungskosten.
Wenn das Gerät oder das Case nicht vom Mieter abgeholt wird, erfolgt der Versand nach unserer
Wahl. Entweder per Spedition, ab unsrem Lager in Düsseldorf oder durch uns selbst. Der
Versand erfolgt auf jeden Fall unfrei. Zwischenlagerkosten trägt der Mieter. Der Versand
erfolgt UNFREI an jede gewünschte Adresse des Mieters innerhalb Europas. Die Verpackung
bleibt Eigentum des Vermieters.
Bei Ablauf des Mietverhältnisses ist das Gerät oder das Case vom Mieter sofort zurück zu senden.
Die Rücksendung der Geräte einschließlich Zubehör (Kabel) und Bedienungsanleitung (falls
Vorhanden) hat in der herausgegebenen Verpackung frei Lager zu erfolgen per Express oder Anlieferung.
Der Mieter hat das Gerät oder das Case in seinem Besitz zu belassen und mit Sorgfalt zu
verwahren. Der Mieter haftet für Untergang oder Verlust. Wird das Gerät oder das Case außerhalb
Deutschlands verbracht, hat der Mieter vorher die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters
einzuholen. Der Mieter haftet für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem
Vermieter bei Verstoß entstehen.
Der Mieter hat das Gerät oder das Case nicht missbräuchlich zu benutzen und nur von
qualifizierten Fachkräften bedienen zu lassen. Wir sind berechtigt und der Mieter hat uns
dies zu ermöglichen den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.
Der Mieter hat bei Benutzung des Gerätes, alle Instruktionen des Herstellers oder Vermieters
zu beachten. Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der an dem gemieteten
Gerät durch Nichtbeachtung der Instruktionen bzw. Vorschriften entsteht.
Der Mieter hat bei einer Pfändung des Geräts oder des Cases, dem Vermieter unverzüglich das
Pfändungsprotokoll nebst eidesstaatlicher Versicherung zu übersenden, aus der ersichtlich
ist, dass es sich bei Pfändung um das Gerät oder das Case des Vermieters handelt. Das gleiche gilt,
wenn von dritter Seite Rechte an dem Gerät oder dem Case geltend gemacht werden. Die
Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des
Mieters ist ausgeschlossen.
Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers oder Vermieters sind unverändert auf dem
Gerät oder des Cases zu belassen.
Der Mieter hat das Gerät oder das Case in gutem Zustand erhalten und dem Vermieter für jeden
Verlust oder Schäden an dem Gerät oder des Cases, abgesehen von normalem Verschleiß, zum
Neuwert (Listenpreis) zu entschädigen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen
vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät oder dem Case vorzunehmen oder zu versuchen. Es sei
denn, der Vermieter hat ihm vorher eine Genehmigung erteilt. Sollte bei der Ankunft des
Geräts oder des Cases ein Fehler oder Schaden bemerkt werden oder bei der Benutzung ein
Fehler oder Schaden bemerkt werden, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
Die Miete und Nebenkosten sind sofort rein Netto innerhalb von 5 Tagen nach
Rechnungsstellung zu zahlen. Sollte der Mieter mit einer Zahlung in Rückstand kommen oder
werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden unsere
sämtlichen Forderungen sofort und ohne jegliche Frist sofort fällig.
Die Lieferzeit ist vom Vermieter unverbindlich angegeben. Der Vermieter wird alles tun, um
diese einzuhalten. Der Vermieter ist für die Verzögerung in der Lieferung nicht
verantwortlich, wenn diese auf eine Verzögerung in der Lieferung nicht verantwortlich, wenn
diese eine Ursache zurückzuführen ist, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat.
Eine Aufhebung der Vereinbarung kann nur mit Einverständnis des Vermieters zu den von
diesem genannten Bedingungen erfolgen. Ist der Vermieter mit der Aufhebung
einverstanden, so ist der Vermieter berechtigt, entweder vom Vertrag zurück zu treten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind außerdem berechtigt unsere dem
Mieter überlassenen Gegenstände aus seinem Besitz zu entfernen, ohne das es eines
gerichtlichen Titels bedarf. Und wozu uns der Mieter jetzt schon den Zugang ungehindert
gewährt.
Zahlungsbedingungen : Der Vermieter kann von dem Mieter eine 100% Vorrauszahlung
verlangen. Gegebenenfalls kann eine Kaution im Zeitwert der Mietgegenstände Verlangt
werden, die keine Zinsen beinhalten.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Zurücksendung des Gerätes
oder des Cases zu fordern bzw. der ausstehende Betrag vom Zeitpunkt der Fälligkeit an uns zu
verzinsen, der Zinssatz liegt bei 5% über Basiszintzsatz beträgt jedoch mindestens 9% .Einer
besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht.
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten auch für Zubehör welches mit dem Gerät
oder dem Case geliefert wird. Ebenso gelten diese Bestimmungen für alle Arten von VA-
technischem Material. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht gültig sind,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Düsseldorf.
Mit Erscheinen dieser Mietbedingungen werden alle vorherigen Mietbedingungen ungültig.
Bei Stornierung/ Absage der Veranstaltung auch aus persönlichen Gründen so wie im Falle
von höherer Gewalt sind folgende Entschädigungen zu Zahlen:
Bei Absage innerhalb von 4 Wochen gratis.
Bei Absage innerhalb von 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Angebotsbetrag.
Bei Absage innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Angebotsbetrag.
Bei Absage innerhalb von 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75% des Angebotsbetrag.
Bei Absage innerhalb von 3Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Angebotsbetrags ohne Abzüge
zu zahlen.
Personalleistungen werden pauschal in Tagessätzen berechnet. Diese beinhalten maximal 10
Stunden inkl. gesetzl. Pausen. Anfallende Überstunden werden mit 25% Aufschlag pro Stunde
berechnet.
Verpflegung, Spesen für Personal: Verpflegung und Getränke sind vom Mieter zu Stellen. Stellt
der Mieter keine Ausreichende Verpflegung werden 25€ pro Person und Arbeitseinheit
berechnet.
Alle Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand-soweit zulässig, ist Düsseldorf.
Düsseldorf im September 2024